Baulohnabrechnung



Die Sozialkassen des Bauwesens gehen aus der „Gemeinnützigen Urlaubskasse für die Bauwirtschaft“ hervor. Inzwischen sind diese riesig geworden und der ursprüngliche Zweck, die Sicherung des Urlaubsgeldes der Bauarbeitnehmer, steht nicht mehr im Mittelpunkt. Jeder Unternehmer ist deshalb gut beraten, wenn er selbst die Zuständigkeit überprüft.

Gerne beraten wir Sie, um nicht gerechtfertigte Beiträge an die Sozialkassen des Bauwesens zu vermeiden. Wir helfen bei Tarifrecht und Allgemeinverbindlichkeit.

Eine durchdachte Aufstellung Ihres Unternehmens reduziert die Kosten für die Sozialkasse und ermöglicht Ihnen zahlreiche Erstattungen z.B. durch:

  • Urlaubsverfahren

  • Förderung der Berufsausbildung

  • Rentenbeihilfe

  • Winterbauförderung als Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe

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